Henri Marteaus Urlaubserlaubnis

Urlaubserlaubnis

Dass Henri Marteaus Konzerttätigkeit sich mit seinem Wirken als Pädagoge nicht immer gut vertrug, zeigt eine Urlaubserlaubnis im Marteau-Archiv für seine Konzertreise durch Österreich-Ungarn und die Türkei im Jahr 1912:

Das „Ministerium der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten“ stimmte dem mit einer fünfwöchigen Abwesenheit aus Berlin verbundenen Urlaub nur widerwillig zu. Voraussetzung war, dass Marteau seine Vertretung an der Hochschule aus eigener Tasche bezahlte: „Ich bitte den Professor ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er auf eine Wiederholung einer derartigen besonderen Urlaubsbewilligung nicht zu rechnen habe und sich in Zukunft mit dem ihm zustehenden Urlaub einrichten müsse.“

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